Übernahme durch die Krankenkasse

& Grundversicherung.

Wir bieten momentan keine Abrechnung der Leistungen über die Grundversicherung an.

 

& Zusatzversicherung.

Unsere Leistungen werden von gewissen Zusatzversicherungen zu einem Teil übernommen. Die Unterschiede innerhalb der Zusatzversicherungen sind gross. In folgender Anleitung findest du angaben dazu:

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Was bezahlt meine Zusatzversicherung?
Krankenkassenliste FSP, Stand März 2023.
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Informiere dich zur Sicherheit bei deiner persönlichen Zusatzversicherung.

 

Aktueller Stand, März 2023:

  • Durch eine Gesetzesänderung gibt es gewisse Zusatzversicherungen, die seit dem 1. Juli 2022 keine psychotherapeutische Leistung mehr übernehmen, während andere wie bisher fortfahren.
  • Gegenwärtig wird die Abrechnung unserer Leistungen also je nach Zusatzversicherung unterschiedlich gehandhabt und muss individuell abgeklärt werden.

  • Aktuell empfehlen wir dir, mit diesen Links zum FSP Register (Linda, Vanessa & Diana) oder PsyReg (Linda) bei deiner Zusatzversicherung für die Anerkennung unserer Leistungen zu plädieren.

 


Als Selbstzahler*in übernimmst du die Kosten der psychologischen Beratung selbst. Bezahlen kannst du via Einzahlungsschein, die Rechnung erhälst du jeweils per Mail.

 

Leidest du an den Folgen eines Unfalls, kannst du bei deiner Unfallversicherung eine Kostenübernahme beanspruchen.

Wenn du wegen der Folgen körperlicher oder psychischer Gewalt eine Therapie in Anspruch nehmen möchtest, kannst du bei der regionalen Stelle für Opferhilfe einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

&Absagen.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe Tarif verrechnet, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.